Beratungseinsatz §37 SGB XI in Frankfurt – Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause
Das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsgespräch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen – bei Ihnen zu Hause. Schnell, unkompliziert, kostenfrei – damit Ihr Pflegegeld durchgehend gesichert bleibt und Sie die Leistungen kennen, die für Sie infrage kommen können.
Kostenfrei und unverbindlich. Wir rufen Sie am nächsten Werktag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr an.
Der Beratungseinsatz nach §37 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, das bei Ihnen zu Hause stattfindet und die Qualität der häuslichen Pflege sichert. Ein zugelassener Pflegedienst besucht Sie zu Hause, unterstützt die Pflegeperson und dokumentiert den Einsatz für Ihre Pflegekasse. Für Sie ist die Beratung kostenfrei – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.
Wir von eteros sind ein spezialisierter Anbieter für Beratungseinsätze nach §37 SGB XI im Großraum Frankfurt.
Für Sie kostenfrei
Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse. Für Sie entstehen keine Eigenkosten.
Bei Ihnen zu Hause
Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt – kein Weg, keine Anfahrt.
Zugelassener Pflegedienst
eteros ist zugelassen und seit 30 Jahren in Frankfurt am Main tätig.
Warum rechtzeitig den Beratungseinsatz nach §37 buchen?
Der Beratungseinsatz ist Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt Ihres Pflegegeldes. Für Pflegegrad 2 bis 5 ist er einmal je Halbjahr verpflichtend.
Kassenfinanziert
Für Sie entstehen keine Kosten. Die Beratung bezahlt Ihre Pflegekasse (§37 Abs. 3c SGB XI).
Fachliche Unterstützung
Wir prüfen die Pflegesituation und geben konkrete Hinweise zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten.
Entlastung der Pflegeperson
Angehörige, die zu Hause pflegen, erhalten Orientierung und praktische Tipps.
Nachweis sichergestellt
Wir dokumentieren den Einsatz und übermitteln den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse.
Beratungstermin vergessen? Wir helfen kurzfristig.
Sie brauchen schnell einen Beratungseinsatz, weil die Frist für den Nachweis drängt? Rufen Sie uns an – wir finden innerhalb von 48 Stunden einen Termin für Sie.
So läuft Ihr Beratungseinsatz bei uns ab
Vier klare Schritte – von der Terminvereinbarung bis zum Nachweis an Ihre Pflegekasse. Um alles Weitere kümmern wir uns.
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1
Terminvereinbarung
Sie fordern einen Rückruf an oder rufen uns an. Wir stimmen einen passenden Termin mit Ihnen ab.
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2
Hausbesuch
Eine Pflegefachkraft von eteros besucht Sie zu Hause.
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3
Beratungsgespräch
Wir schauen uns die Pflegesituation gemeinsam an und geben Hinweise zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten.
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4
Dokumentation & Nachweis
Wir dokumentieren die Beratung und übermitteln den Nachweis an Ihre Pflegekasse.
Ausführlicher Ablauf: Ablauf des Beratungseinsatzes nach §37.
Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenfrei
Rufnummer genügt – wir melden uns am nächsten Werktag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr bei Ihnen.
Ihre nächste Beratung ist erst in einigen Monaten fällig?
Mit der eteros-Erinnerung müssen Sie sich nichts notieren. Hinterlassen Sie einfach Ihr Wunschdatum – wir melden uns rechtzeitig von selbst bei Ihnen und stimmen den Termin ab. So bleibt Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung gesichert, ganz ohne Aufwand für Sie.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz nach §37
Wie oft muss ich einen Beratungseinsatz nach §37 machen?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich – also einmal je Halbjahr – verpflichtend. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können die Beratung stattdessen auch einmal je Vierteljahr in Anspruch nehmen; diese häufigere Beratung ist freiwillig und ebenfalls kostenfrei (§37 Abs. 3 Satz 1 SGB XI). Ihr Pflegegeld ist gesichert, solange der halbjährliche Pflichttermin stattfindet.
Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz nicht mache?
Wenn ein fälliger Beratungseinsatz nach §37 nicht stattfindet, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen und entzieht es erst im Wiederholungsfall (§37 Abs. 6 SGB XI). Mit einem rechtzeitig vereinbarten Termin lässt sich das vermeiden.
Ist der Beratungseinsatz nach §37 kostenlos?
Ja. Der Beratungseinsatz nach §37 ist für Sie kostenfrei – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse (§37 Abs. 3c SGB XI). eteros rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, für Sie entstehen keine Eigenkosten.
Wer darf den Beratungseinsatz nach §37 durchführen?
Den Beratungseinsatz nach §37 dürfen unter anderem zugelassene Pflegedienste wie eteros, von den Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen sowie Pflegeberater nach §7a durchführen (§37 Abs. 3b SGB XI). Reine Betreuungsdienste sind ausgeschlossen.
Wer ist zum Beratungseinsatz nach §37 verpflichtet?
Verpflichtet sind Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden (§37 Abs. 3 SGB XI). Der Beratungseinsatz sichert die Qualität der häuslichen Pflege und ist Voraussetzung für die weitere Pflegegeldzahlung.
Kann mich der Pflegedienst beraten, welche Leistungen ich beantragen kann?
Ja. Im Beratungseinsatz nach §37 SGB XI gibt Ihnen die Pflegefachkraft Hinweise zu passenden Unterstützungsangeboten – etwa zu Pflegehilfsmitteln oder Entlastungsangeboten. Eine umfassende, unabhängige Beratung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung ist zusätzlich als kostenfreie Pflegeberatung nach §7a SGB XI möglich; ob eine Leistung für Sie infrage kommt, entscheidet Ihre Pflegekasse. Einen Überblick über die Leistungen neben dem Pflegegeld finden Sie unter Entlastungsangebote und weitere Leistungen nach §37.
Kann der Pflegedienst mir beim Antrag von Leistungen oder Hilfsmitteln helfen?
Bei Pflegehilfsmitteln ja, und mit einem echten Vorteil: Empfiehlt unsere Pflegefachkraft im Beratungseinsatz ein geeignetes Pflegehilfsmittel aus der offiziellen Liste auf dem dafür vorgesehenen Formular, gilt die Erforderlichkeit gesetzlich als vermutet – die Bewilligung durch die Pflegekasse ist dadurch in der Regel einfacher (§40 Abs. 6 SGB XI). Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach der Empfehlung gestellt werden – das übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen.
Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie für Anträge brauchen, und unterstützen Sie ganz praktisch beim Ausfüllen. Für eine umfassende Beratung zu allen Leistungsansprüchen gibt es zusätzlich die kostenfreie Pflegeberatung nach §7a SGB XI; bei rechtlichen Streitfragen – etwa einem Widerspruch – helfen Rechtsberatungsstellen oder Sozialverbände.
Ich habe das Gefühl, mein Pflegegrad ist zu niedrig – kann mich der Pflegedienst beraten, einen höheren Pflegegrad zu beantragen?
Ja, im Beratungseinsatz geben wir eine fachliche Einschätzung Ihrer Pflegesituation und erklären, wie eine Höherstufung funktioniert. Den Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse; danach begutachtet der Medizinische Dienst Ihre Pflegebedürftigkeit erneut. Wie Sie die Höherstufung Schritt für Schritt beantragen, wie die Begutachtung abläuft und welche Fristen gelten, lesen Sie unter Pflegegrad erhöhen: Höherstufung beantragen.
Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5?
Der Pflegegrad richtet sich nicht nach einer Diagnose, sondern danach, wie selbstständig eine Person noch ist. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft sechs Bereiche (Module) und bildet daraus einen Punktwert von 0 bis 100 – je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad. Die genauen Punktespannen für Pflegegrad 1 bis 5, die Gewichtung der Module und den Sonderfall nach §15 Abs. 4 SGB XI finden Sie unter Wie die Begutachtung den Pflegegrad ermittelt.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das monatliche Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt 2026: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Ausführlich – Anspruch, Auszahlung, Kombination mit dem Pflegedienst und Fortzahlung bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – lesen Sie unter Pflegegeld: Höhe, Anspruch und Tipps.
Welche Leistungen gibt es neben dem Pflegegeld?
Neben dem Pflegegeld können – je nach Pflegegrad und Situation – weitere Leistungen infrage kommen: der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (Pflegegrad 1 bis 5), der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2) sowie bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ob und in welcher Höhe eine Leistung für Sie infrage kommt, entscheidet Ihre Pflegekasse. Alle Entlastungsleistungen im Überblick finden Sie unter Entlastungsangebote und weitere Leistungen nach §37.
Ihr zugelassener Pflegedienst für die §37-Beratung in Frankfurt
eteros ist seit 30 Jahren als ambulanter Pflegedienst in Frankfurt am Main tätig und ein von den Pflegekassen zugelassener Pflegedienst (IK 460613808). Damit erfüllt eteros die gesetzlichen Voraussetzungen, um Beratungseinsätze nach §37 SGB XI durchzuführen.
Unser Team berät Sie sachlich, ruhig und verlässlich – bei Ihnen zu Hause, in Frankfurt und der Rhein-Main-Region.
Beratungseinsätze in Frankfurt und der Rhein-Main-Region
In Hessen werden rund 86 % der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt – das sind etwa 366.000 Menschen (Hessisches Statistisches Landesamt, Stand 2023). Viele dieser Menschen und ihre Angehörigen gehören zur Zielgruppe des Beratungseinsatzes nach §37.
Als zugelassener Frankfurter Pflegedienst führt eteros den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach §37 direkt bei Ihnen zu Hause durch – in Frankfurt am Main und im umliegenden Rhein-Main-Gebiet. Wohnen Sie außerhalb der Stadt, finden Sie alles zum Beratungseinsatz im Rhein-Main-Gebiet auf unserer Regionsseite. Neutrale Anlaufstellen wie der Pflegestützpunkt Frankfurt am Main oder die Pflegeberatung der Pflegekassen bieten zusätzlich kostenfreie, wettbewerbsneutrale Orientierung.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, „Pflege in Hessen im Jahr 2023″
Herausgegeben von der Pflegedienst Frankfurt eteros GmbH – zugelassener Pflegedienst (IK 460613808), seit 30 Jahren in Frankfurt am Main. Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026
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