Beratungseinsatz nach §37 SGB XI – Tipps für Ihren Termin
Ein Beratungseinsatz nach §37 SGB XI ist ein gesetzlich vorgesehenes Beratungsgespräch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Mit der richtigen Vorbereitung wird daraus eine echte Unterstützung – diese Tipps zeigen, wie Sie den Termin optimal nutzen.
Herausgegeben von der Pflegedienst Frankfurt eteros GmbH – zugelassener Pflegedienst (IK 460613808), seit 30 Jahren in Frankfurt am Main.
Der Beratungseinsatz nach §37 dient laut Gesetz „der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden“ (§37 Abs. 3a SGB XI). Er ist also eine Chance auf Hilfe – keine Kontrolle. Je offener und vorbereiteter Sie in den Termin gehen, desto mehr konkrete Unterstützung nehmen Sie mit.
Was der Beratungseinsatz genau ist, lesen Sie unter Was ist der Beratungseinsatz nach §37?; wie ein Termin abläuft, zeigt der Ablauf des Beratungseinsatzes. Eine vollständige Liste zum Abhaken finden Sie in der Checkliste zur Vorbereitung. Die folgenden Tipps ergänzen das um das, was den Termin wirklich wertvoll macht.
Vor dem Termin: gut vorbereitet ins Gespräch
1. Nehmen Sie eine Pflegeperson mit zum Termin
Die pflegenden Angehörigen kennen den Alltag am besten – ihre Sichtweise wird in der Beratung ausdrücklich erfragt. Zu zweit gehen weniger Fragen unter, und eine zweite Person kann mitschreiben. Der Besuch findet ohnehin im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der pflegebedürftigen Person, den Pflegepersonen und der Beratungsperson statt.
Quelle: GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 3.2.1 und 4.1 (Stand 03.07.2024) (Abruf 17.07.2026)
2. Setzen Sie die Video-Option bewusst ein
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen; die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Video spart Wege – bei der ersten Beratung und bei Veränderungen im Haushalt ist der Termin vor Ort aber klar im Vorteil, weil die Fachkraft das Wohnumfeld direkt sieht. Bis wann die Video-Beratung befristet möglich ist, lesen Sie unter Fristen und Häufigkeit.
Quelle: §37 Abs. 3 SGB XI, gesetze-im-internet.de (Abruf 17.07.2026)
Im Gespräch: das Wichtigste ansprechen
3. Sprechen Sie offen über Ihre Belastung
Wer offen sagt, wo es im Pflegealltag hakt und wo die eigene Belastung hoch ist, bekommt genau dafür konkrete Hilfe und Entlastungshinweise. Der Termin dient laut Gesetz Ihrer Hilfestellung und Unterstützung – Zurückhaltung verschenkt diesen Nutzen.
Quelle: §37 Abs. 3a SGB XI, gesetze-im-internet.de; ergänzend GKV-Empfehlungen Ziff. 4.1 (Stand 03.07.2024) (Abruf 17.07.2026)
4. Benennen Sie Veränderungen seit dem letzten Besuch
Hat sich der Zustand verschlechtert, ist ein Sturz passiert, wird die Pflege schwerer? Die Pflegefachkraft schätzt die aktuelle Situation ein. Veränderungen aktiv zu benennen, macht die Beratung treffsicher – und kann der erste Schritt zu mehr Leistungen oder einer Höherstufung sein.
Quelle: GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 4.1 (Stand 03.07.2024) (Abruf 17.07.2026)
5. Fragen Sie gezielt nach Leistungen und Entlastung
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag (finanzierbar über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI), Pflegehilfsmittel, Pflegekurse, Wohnraumanpassung – die Beratung soll auf solche Unterstützungsangebote aufmerksam machen. Wer gezielt fragt, erfährt, welche Ansprüche noch ungenutzt sind. Einen Überblick geben unsere Entlastungsangebote im Überblick.
Quellen: GKV-Empfehlungen Ziff. 4.1 und 4.3 (Stand 03.07.2024); §45b SGB XI, gesetze-im-internet.de (Abruf 17.07.2026)
6. Sprechen Sie eine mögliche Höherstufung an
Wenn der Pflegeaufwand deutlich gestiegen ist, kann die Fachkraft im Nachweisformular anregen, den Pflegegrad zu überprüfen. Sprechen Sie den Verdacht aktiv an – der Beratungseinsatz ist ein guter Anlass, das Thema Höherstufung anzustoßen. Ausführlich lesen Sie das unter Pflegegrad erhöhen mit dem Beratungseinsatz.
Quellen: GKV-Empfehlungen Ziff. 4.3 (Stand 03.07.2024) und einheitliches Nachweisformular (Stand 22.11.2024) (Abruf 17.07.2026)
7. Nutzen Sie die Beratung zum Hitzeschutz
Seit dem 3. Juli 2024 ist der Hitzeschutz verpflichtender Bestandteil des Beratungsbesuchs – etwa luftige Kleidung, sachgerechte Lagerung von Medikamenten und räumliche Kühlung. Gerade bei älteren, pflegebedürftigen Menschen ist Hitze ein echtes Gesundheitsrisiko: Fragen Sie nach konkreten Maßnahmen für Ihre Wohnung.
Quelle: GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 4.1 (Hitzeschutz seit Fassung 03.07.2024) (Abruf 17.07.2026)
Frist, Nachweis und die richtige Haltung
8. Schieben Sie den Termin nicht auf
Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen (§37 Abs. 6 SGB XI). Planen Sie den Termin deshalb früh im Halbjahr, statt bis zum letzten Moment zu warten – so bleibt Puffer, falls etwas dazwischenkommt. Fristen im Detail lesen Sie unter Fristen und Häufigkeit, die Folgen für das Pflegegeld in unseren Pflegegeld-Tipps.
Quelle: §37 Abs. 6 SGB XI, gesetze-im-internet.de (Abruf 17.07.2026)
9. Verstehen Sie, was in den Nachweis kommt – und was Sie selbst entscheiden
Die inhaltlichen Einschätzungen und Empfehlungen werden grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung an die Kasse übermittelt – eine Ausnahme ist insbesondere eine akute Gefahrensituation; die reine Durchführungsbestätigung geht immer raus, denn sie sichert das Pflegegeld. Fragen Sie nach, was dokumentiert wird: Das nimmt die Sorge vor „Kontrolle“ und macht den Termin transparent.
Quellen: einheitliches Nachweisformular (Stand 22.11.2024) und GKV-Empfehlungen Ziff. 4.4 (Stand 03.07.2024) (Abruf 17.07.2026)
10. Gehen Sie mit der richtigen Haltung in den Termin
Die Beratungshaltung ist fachlich „offen, kooperativ, respektvoll, wertfrei und empathisch“, das Recht auf Selbstbestimmung wird „anerkannt und gestärkt“, und das Ergebnis ist „offen“. Wer den Termin als Unterstützung begreift statt als Prüfung, holt mehr heraus. Warum der Beratungseinsatz keine Kontrolle ist, lesen Sie ausführlich im Ablauf des Beratungseinsatzes.
Quelle: GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 3.2.1 (Stand 03.07.2024) (Abruf 17.07.2026)
Beratungseinsatz in Frankfurt und der Rhein-Main-Region
Ob in Frankfurt oder im weiteren Rhein-Main-Gebiet: Diese Tipps gelten unabhängig davon, welche Pflegekasse Sie haben. Entscheidend ist, dass Sie offen ins Gespräch gehen und Ihre Fragen ansprechen – dann wird der Beratungseinsatz zu einer echten Hilfe im Pflegealltag.
eteros ist als zugelassener Pflegedienst seit 30 Jahren in Frankfurt am Main tätig und führt Beratungseinsätze nach §37 in Frankfurt und der Rhein-Main-Region bei Ihnen zu Hause durch. Wenn Sie einen Termin wünschen, können Sie direkt Ihren Beratungseinsatz in Frankfurt buchen.
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Häufige Fragen zu den Tipps für den Beratungseinsatz
Wie hole ich das Beste aus dem Beratungseinsatz heraus?
Sprechen Sie offen über Belastung und Veränderungen, bereiten Sie eigene Fragen vor, fragen Sie gezielt nach Leistungen und Entlastung, haben Sie eine Pflegeperson dabei und notieren Sie die Empfehlungen. Der Termin dient laut Gesetz Ihrer Hilfestellung und Unterstützung (§37 Abs. 3a SGB XI).
Darf ich beim Beratungseinsatz eigene Fragen stellen?
Ausdrücklich ja. Der Beratungseinsatz ist die Gelegenheit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung Ihrer Situation zu fragen; die Themenschwerpunkte der zu Beratenden sind ein vorgesehener Bestandteil des Besuchs.
Sollten Angehörige beim Termin dabei sein?
Sinnvoll ja – die Sichtweise der Pflegeperson wird erfragt, und der Besuch findet im Einvernehmen aller Beteiligten statt. Angehörige kennen den Alltag am besten und können mitfragen und mitschreiben.
Kann ich im Beratungseinsatz eine Höherstufung ansprechen?
Ja. Ist der Pflegeaufwand gestiegen, kann die Fachkraft eine erneute Pflegebegutachtung anregen; das Nachweisformular sieht diese Empfehlung vor. Sprechen Sie den Verdacht aktiv an. Details lesen Sie unter „Pflegegrad erhöhen“.
Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz nicht mache?
Die Pflegekasse muss das Pflegegeld dann angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen (§37 Abs. 6 SGB XI). Deshalb: Termin früh im Halbjahr planen. Die Einzelheiten lesen Sie unter „Fristen und Häufigkeit“.
Muss ich mich auf den Beratungseinsatz vorbereiten?
Pflicht ist es nicht – der Termin findet auch ohne Vorbereitung statt. Hilfreich ist es aber, die drängendsten Fragen und Veränderungen vorab zu notieren. Eine vollständige Liste zum Abhaken finden Sie in der Checkliste zur Vorbereitung.