Beratungseinsatz nach §37 SGB XI – häufige Fragen und Antworten

Kompakte Antworten zu Pflicht, Fristen, Kosten, Ablauf und Nachweis des Beratungseinsatzes nach §37 SGB XI. Ausführliche Erklärungen finden Sie auf den jeweils verlinkten Ratgeberseiten.

Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026

Herausgegeben von der Pflegedienst Frankfurt eteros GmbH – zugelassener Pflegedienst (IK 460613808), seit 30 Jahren in Frankfurt am Main.

Grundlagen

Worum geht es beim Beratungseinsatz nach §37 SGB XI?

Der Beratungseinsatz nach §37 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2–5). Er sichert die Qualität der häuslichen Pflege und unterstützt die Pflegenden, findet bei Ihnen zu Hause statt und ist für Sie kostenfrei.

Mehr dazu: Was ist der Beratungseinsatz nach §37?

Ist der Beratungseinsatz dasselbe wie die Pflegeberatung nach §7a?

Nein. Der Beratungseinsatz nach §37 ist der regelmäßige Pflicht-Hausbesuch für Menschen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2–5). Die Pflegeberatung nach §7a ist dagegen eine freiwillige, umfassende Einzelfallberatung mit persönlichem Versorgungsplan.

Mehr dazu: Pflegeexperten nach §37 und Abgrenzung zu §7a

Pflicht und wer durchführen darf

Für wen ist der Beratungseinsatz Pflicht?

Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2–5). Wer zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, klärt eine mögliche Pflicht im Zweifel mit der Pflegekasse.

Mehr dazu: Was ist der Beratungseinsatz nach §37?

Welche Stellen dürfen den Beratungseinsatz durchführen?

Den Beratungseinsatz dürfen zugelassene Pflegedienste, von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen und – nachrangig – von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen durchführen. Hinzu kommen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nach §7a sowie Beratungspersonen der Kommunen.

Mehr dazu: Wer darf den Beratungseinsatz §37 durchführen?

Fristen, Video und Versäumnis

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Für Pflegegrad 2 bis 5 findet der Beratungseinsatz halbjährlich statt – einmal je Kalenderhalbjahr. Für Pflegegrad 4 und 5 ist seit 2026 zusätzlich eine freiwillige vierteljährliche Beratung möglich.

Mehr dazu: Häufigkeit und Fristen des Beratungseinsatzes

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Pflegekasse muss das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis entziehen. Wird die Beratung zeitnah nachgeholt, zahlen die Pflegekassen das Pflegegeld nach eigenen Angaben in der Regel wieder in voller Höhe.

Mehr dazu: Häufigkeit und Fristen des Beratungseinsatzes

Ist der Beratungseinsatz auch per Video möglich?

Jeder zweite Pflicht-Beratungseinsatz kann auf Wunsch per Video erfolgen; der erste Beratungseinsatz findet in Präsenz statt. Die Video-Option ist derzeit bis zum 31.03.2027 befristet.

Mehr dazu: Häufigkeit und Fristen des Beratungseinsatzes

Kosten

Muss ich für den Beratungseinsatz etwas bezahlen?

Für Sie ist der Beratungseinsatz kostenfrei – die Pflegekasse trägt die Kosten. Auch für die Anfahrt zahlen Sie nichts.

Mehr dazu: Beratungseinsatz §37 in Frankfurt

Ablauf, Vorbereitung und Nachweis

Wie läuft der Beratungseinsatz ab und wie lange dauert er?

Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, bespricht die Pflegesituation, gibt praktische Tipps und dokumentiert den Besuch. In der Praxis dauert das Gespräch meist rund 20 bis 45 Minuten – ein Erfahrungswert, keine feste Vorgabe.

Mehr dazu: Ablauf des Beratungseinsatzes nach §37

Muss ich den Nachweis selbst an die Pflegekasse schicken?

Nein. Die durchführende Stelle übermittelt den Nachweis elektronisch an Ihre Pflegekasse; Sie müssen dafür nichts einreichen.

Mehr dazu: Anforderungen der Pflegekassen an den Beratungseinsatz

Wie bereite ich mich auf den Beratungseinsatz vor?

Legen Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid und – falls vorhanden – eine Medikamentenliste bereit und notieren Sie Ihre Fragen. Zwingend nötig ist eine Vorbereitung nicht.

Mehr dazu: Checkliste zum Beratungseinsatz nach §37

Pflegegeld und Leistungen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 und welche Leistungen gibt es daneben?

Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegegrad 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5). Daneben gibt es weitere Leistungen wie den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.

Mehr dazu: Pflegegeld je Pflegegrad – Tipps

Beratungseinsatz §37 in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet

eteros ist ein zugelassener ambulanter Pflegedienst und seit 30 Jahren in Frankfurt am Main tätig. Wir führen Beratungseinsätze nach §37 in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet aufsuchend bei Ihnen zu Hause durch – kostenlos und unverbindlich.

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