Checkliste für den Beratungseinsatz nach §37 SGB XI
Diese Checkliste für den Beratungseinsatz nach §37 SGB XI zeigt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, und ihren Angehörigen Schritt für Schritt, was vor, während und nach dem gesetzlich vorgesehenen Beratungsgespräch zu beachten ist – zum Abhaken.
Herausgegeben von der Pflegedienst Frankfurt eteros GmbH – zugelassener Pflegedienst (IK 460613808), seit 30 Jahren in Frankfurt am Main.
Diese Checkliste bündelt, was Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehörige rund um den Beratungseinsatz nach §37 SGB XI tun und mitbringen können – vor dem Termin, während des Gesprächs und danach. Sie ist zum Abhaken gedacht: Vorbereitung ist keine gesetzliche Pflicht, hilft Ihnen aber, den Termin ruhig und gut vorbereitet zu erleben.
Was der Beratungseinsatz überhaupt ist, lesen Sie unter Was ist der Beratungseinsatz nach §37?; wie ein Termin im Detail abläuft, zeigt der Ablauf des Beratungseinsatzes. Wie oft der Termin fällig ist und welche Fristen gelten, erfahren Sie unter Fristen und Häufigkeit des Beratungseinsatzes.
Vor dem Termin: das legen Sie sich zurecht
Vor dem Beratungseinsatz müssen Sie nichts vorbereiten – der Besuch findet auch ganz ohne Unterlagen statt. Wer sich aber ein paar Dinge zurechtlegt, holt mehr aus dem Termin heraus. Diese Punkte haben sich bewährt:
- Vereinbaren Sie den Termin früh im laufenden Kalenderhalbjahr (1. Halbjahr bis 30. Juni, 2. Halbjahr bis 31. Dezember). Einzelheiten dazu finden Sie unter Fristen und Häufigkeit.
- Entscheiden Sie, ob der Termin bei Ihnen zu Hause stattfinden soll – oder, auf Ihren Wunsch, jede zweite Beratung per Video. Die erste Beratung muss immer vor Ort sein.
- Am besten legen Sie Ihren Leistungs- oder Pflegegradbescheid bereit. Das einheitliche Nachweisformular fragt unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift und die Pflegeversichertennummer ab – die finden Sie auf dem Bescheid.
- Halten Sie, falls vorhanden, einen aktuellen Medikationsplan bereit.
- Legen Sie ein vorhandenes Pflegegutachten bereit, wenn eine Höherstufung des Pflegegrades ein Thema sein könnte.
- Notieren Sie sich Ihre Fragen und die Probleme aus dem Pflegealltag auf einem Zettel.
- Planen Sie ein, dass die pflegenden Angehörigen beim Termin dabei sind – ihre Sichtweise wird ausdrücklich erfragt.
- Überlegen Sie sich Fragen zum Wohnumfeld und zum Hitzeschutz (etwa zu Kühlung oder zur Lagerung von Medikamenten im Sommer). Hitzeschutz ist fester Bestandteil der Beratung.
- Sie müssen mit keinen Kosten rechnen: Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenfrei, die Pflegekasse trägt die Kosten. Mehr dazu in unseren Pflegegeld-Tipps zum Beratungseinsatz §37.
Quellen: §37 Abs. 3 SGB XI, gesetze-im-internet.de; GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 4.1 (Stand 03.07.2024); einheitliches Nachweisformular (Stand 22.11.2024); Kostenfreiheit: BARMER – Beratungseinsatz (Abruf 17.07.2026)
Während des Termins: das sprechen Sie an
Im Gespräch geht es um Ihre Pflegesituation und um passende Hilfen. Diese Punkte sollten Sie ansprechen und im Blick behalten:
- Sprechen Sie alle vorbereiteten Fragen an – zu Pflegetechniken, Entlastung, Hilfsmitteln und Leistungsansprüchen.
- Schildern Sie offen die Sicht der Pflegeperson: wo die Belastung hoch ist und wo der Alltag hakt.
- Fragen Sie aktiv nach weiteren Leistungen – Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag (finanzierbar über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI), Pflegehilfsmittel und Pflegekurse. Einen Überblick geben unsere Entlastungsangebote im Überblick.
- Sprechen Sie eine mögliche Höherstufung des Pflegegrades an, wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat.
- Entscheiden Sie bewusst, welche inhaltlichen Angaben an die Pflegekasse übermittelt werden: Die inhaltlichen Einschätzungen und Empfehlungen werden grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung weitergegeben – eine Ausnahme ist insbesondere eine akute Gefahrensituation. Die reine Durchführungsbestätigung geht immer an die Kasse.
- Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Datum, Uhrzeit und – bei einer Videoberatung – der entsprechende Vermerk stimmen und ob Unterschrift und Stempel der Beratungsperson vorhanden sind.
- Eine Inaugenscheinnahme – ein kurzer Blick auf eine betroffene Körperregion – ist freiwillig und geschieht nur mit Ihrer Zustimmung.
Quellen: GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 4.1 und 4.3 (Stand 03.07.2024); einheitliches Nachweisformular (Stand 22.11.2024); Entlastungsbetrag: §45b SGB XI, gesetze-im-internet.de (Abruf 17.07.2026)
Nach dem Termin: das erledigen Sie
Nach dem Termin sind es nur noch wenige Punkte – vieles davon erledigt der Pflegedienst für Sie:
- Bewahren Sie Ihren Durchschlag des Nachweisformulars auf.
- Sie müssen den Nachweis nicht selbst einsenden: Der Pflegedienst übermittelt ihn an Ihre Pflegekasse und bestätigt die Durchführung.
- Lassen Sie sich – wenn Sie möchten – bestätigen, dass der Nachweis fristgerecht bei der Kasse eingegangen ist. So bleibt Ihr Pflegegeld gesichert.
- Verfolgen Sie die angeregten Maßnahmen weiter – zum Beispiel ein Hilfsmittel beantragen, einen Pflegekurs besuchen oder Entlastungsangebote nutzen.
- Behalten Sie den nächsten Beratungseinsatz im nächsten Kalenderhalbjahr im Blick und setzen Sie sich am besten gleich eine Erinnerung.
Quellen: §37 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de; GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 4.3 und 4.4 (Stand 03.07.2024) (Abruf 17.07.2026)
Wie Sie den Termin darüber hinaus optimal nutzen – welche Haltung und welche Fragen Ihnen konkret weiterhelfen –, lesen Sie in unseren Tipps für den Beratungseinsatz nach §37.
Beratungseinsatz mit Checkliste in Frankfurt und der Rhein-Main-Region
In Frankfurt und der Rhein-Main-Region ist der Beratungseinsatz für viele Familien ein fester Bestandteil der häuslichen Pflege. Diese Checkliste können Sie zum Termin mitbringen oder vorab durchgehen – so behalten Sie den Überblick, was vor, während und nach dem Gespräch zu tun ist.
eteros ist als zugelassener Pflegedienst seit 30 Jahren in Frankfurt am Main tätig und führt Beratungseinsätze nach §37 in Frankfurt und der Rhein-Main-Region bei Ihnen zu Hause durch. Wenn Sie einen Termin wünschen, können Sie direkt Ihren Beratungseinsatz in Frankfurt buchen.
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Hinterlassen Sie uns Ihre Rufnummer – wir rufen Sie am nächsten Werktag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr an. Kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen zur Vorbereitung des Beratungseinsatzes
Was muss ich zum Beratungseinsatz bereitlegen?
Pflicht ist nichts – der Besuch findet auch ohne Unterlagen statt. Praktisch hilfreich sind Ihr Leistungs- oder Pflegegradbescheid (er enthält die Pflegeversichertennummer), ein aktueller Medikationsplan und eine Liste Ihrer eigenen Fragen.
Muss ich mich auf den Beratungseinsatz vorbereiten?
Nein, eine formale Vorbereitung ist nicht vorgeschrieben. Wer sich aber Fragen notiert – etwa zu Entlastung, Hilfsmitteln oder Hitzeschutz –, holt mehr aus dem Termin heraus.
Muss die Pflegeperson beim Termin dabei sein?
Nicht zwingend, aber sinnvoll: Die Beratungsperson erfragt ausdrücklich die Sicht der Pflegeperson und ihre Belastung. Der Besuch findet im gegenseitigen Einvernehmen statt.
Kann ich entscheiden, welche Angaben an meine Pflegekasse gehen?
Ja. Die inhaltlichen Einschätzungen (ist die Pflege sichergestellt, empfohlene Maßnahmen) werden grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung übermittelt – eine Ausnahme ist insbesondere eine akute Gefahrensituation. Eine Ablehnung bringt keine Nachteile und ist jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Die reine Durchführungsbestätigung geht immer an die Kasse.
Muss ich den Nachweis selbst an die Pflegekasse schicken?
Nein. Der Pflegedienst übermittelt den Nachweis an Ihre Pflegekasse und bestätigt die Durchführung. Sie behalten Ihren Durchschlag.