So läuft der Beratungseinsatz nach §37 SGB XI ab
Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause für Menschen, die Pflegegeld beziehen und dort versorgt werden. Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, wie ein Termin konkret abläuft – von der Terminvereinbarung über das Gespräch bis zum Nachweis an Ihre Pflegekasse.
Herausgegeben von der Pflegedienst Frankfurt eteros GmbH – zugelassener Pflegedienst (IK 460613808), seit 30 Jahren in Frankfurt am Main.
Was der Beratungseinsatz genau ist und wozu er dient, lesen Sie ausführlich unter Was ist der Beratungseinsatz nach §37?. Auf dieser Seite geht es allein um den konkreten Ablauf. Für Sie als versicherte Person ist der Beratungseinsatz kostenfrei; die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.
Quelle Kostenfreiheit: BARMER – Beratungseinsatz (Abruf 15.07.2026)
Der Beratungseinsatz Schritt für Schritt
In der Praxis läuft ein Beratungseinsatz in diesen sieben Schritten ab. Je nach Ihrer Situation können einzelne Schritte kürzer ausfallen.
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1
Terminvereinbarung
Sie fordern einen Rückruf an oder rufen uns an; gemeinsam stimmen wir einen Termin bei Ihnen zu Hause ab. Anwesend sein sollten die pflegebedürftige Person und möglichst die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige.
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2
Vorbereitung (freiwillig)
Eine formale Vorbereitung ist nicht nötig – der Besuch findet auch ohne statt. Wenn Sie möchten, legen Sie Ihren Pflegegrad- oder Leistungsbescheid bereit und notieren sich Ihre Fragen. Mehr dazu weiter unten.
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3
Gespräch und Einschätzung der Pflegesituation
Die Pflegefachkraft bespricht mit Ihnen die Pflegesituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson: wie der Alltag läuft, wo Belastungen bestehen und welche Hilfen genutzt werden. Das Gespräch ist wertfrei und findet im gegenseitigen Einvernehmen statt.
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4
Praktische Hilfestellung und Beratung
Sie erhalten praktische Tipps zu Pflegetechniken, zur Entlastung und zu Hilfsmitteln sowie Hinweise auf Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Pflegekurse. Seit Juli 2024 gehört auch der Schutz vor Hitze zum Gespräch.
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5
Dokumentation im Nachweisformular
Die Pflegefachkraft hält das Ergebnis in einem bundesweit einheitlichen Nachweisformular fest – unter anderem, ob die Pflege sichergestellt ist, und mögliche Empfehlungen. Welche inhaltlichen Angaben an Ihre Pflegekasse gehen, entscheiden Sie selbst per Einwilligung.
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6
Unterschrift und Ausfertigungen
Die versicherte Person und die Beratungsperson unterschreiben das Formular. Ein Durchschlag verbleibt bei Ihnen, einer bei eteros.
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7
Übermittlung an die Pflegekasse
eteros übermittelt den Nachweis an Ihre Pflegekasse und bestätigt die Durchführung – der Nachweis, den Ihre Kasse für das Pflegegeld braucht.
Quelle: GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI (Stand 03.07.2024) und einheitliches Nachweisformular (Stand 22.11.2024) (Abruf 15.07.2026)
Was beim Termin besprochen wird
Der Beratungseinsatz dient „der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden“ (§37 Abs. 3a SGB XI). Daran orientiert sich, was beim Termin zur Sprache kommt:
- Einschätzung der Pflegesituation: Die Pflegefachkraft erfragt die Sichtweisen der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson und erfasst feststellbare Gegebenheiten – etwa die Belastung der Pflegeperson, das häusliche Umfeld und bereits genutzte Hilfen.
- Inaugenscheinnahme nur mit Zustimmung: Bei Bedarf kann die Pflegefachkraft zur Klärung einer pflegerischen Frage eine betroffene Körperregion ansehen – das geschieht ausschließlich mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person.
- Praktische Hilfestellung: konkrete Unterstützung und Hinweise zu Pflegetechniken, bei Bedarf auch eine kurze Anleitung.
- Hinweise auf Leistungen: Informationen über Ansprüche und Angebote – zum Beispiel Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegekurse (§45) oder die Pflegeberatung nach §7a.
- Hitzeschutz: Seit dem 3. Juli 2024 ist der Schutz vor Hitze fester Bestandteil der Beratung – etwa Hinweise zu luftiger Kleidung, zur sachgerechten Lagerung von Medikamenten und zu Möglichkeiten der räumlichen Kühlung.
Quelle: GKV-Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 4.1 (Stand 03.07.2024; Hitzeschutz seit dieser Fassung verpflichtend) (Abruf 15.07.2026)
Dauer und Vorbereitung
Wie lange ein Beratungseinsatz dauert, ist gesetzlich nicht festgelegt; das Nachweisformular hält nur die Uhrzeit von und bis fest. In der Praxis dauert das Gespräch meist rund 20 bis 45 Minuten – das ist ein Erfahrungswert, keine feste Vorgabe.
Eine Pflicht zur Vorbereitung gibt es nicht. Aus unserer Erfahrung hilft es, wenn Sie Ihren Pflegegrad- oder Leistungsbescheid und – falls vorhanden – einen Medikamentenplan bereitlegen und eine kurze Liste Ihrer Fragen notieren. Eine ausführliche Checkliste zur Vorbereitung des Beratungseinsatzes finden Sie in einem eigenen Beitrag.
Die pflegebedürftige Person sollte beim Termin anwesend sein. Gut ist es, wenn auch die pflegenden Angehörigen dabei sind: Ihre Sichtweise wird beim Gespräch ausdrücklich erfragt, und der Termin findet im Einvernehmen aller Beteiligten statt.
Dauer und Vorbereitungs-Tipps sind Erfahrungswerte aus der Praxis (gesetzlich nicht geregelt); Anwesenheit belegt über GKV-Empfehlungen Ziff. 3.2.1 und 4.1 (Abruf 15.07.2026)
Der Nachweis an die Pflegekasse – und was Sie entscheiden
Das Ergebnis des Beratungseinsatzes wird in einem bundesweit einheitlichen Nachweisformular festgehalten, das der GKV-Spitzenverband und der PKV-Verband herausgeben. eteros übermittelt den Nachweis an Ihre Pflegekasse und bestätigt die Durchführung.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Angaben gehen automatisch an Ihre Pflegekasse. Sie entscheiden selbst, welche inhaltlichen Punkte weitergegeben werden.
Immer übermittelt wird:
- die Bestätigung, dass der Beratungseinsatz durchgeführt wurde (die Durchführungsbestätigung);
- auch ohne Ihre Einwilligung: die Information, dass eine Pflegeberatung nach §7a angezeigt ist;
- nur bei akuter Gefahr im Verzug: der Hinweis, dass die Pflege nicht sichergestellt ist.
Nur mit Ihrer Einwilligung übermittelt werden:
- die Einschätzungen der Pflegesituation (Ziffern 1 und 2 des Formulars);
- die Angabe, ob die Pflege sichergestellt ist (Ziffer 3);
- die Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege (Ziffer 4).
Lehnen Sie die Weitergabe ab, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Quelle: einheitliches Nachweisformular (Stand 22.11.2024), GKV-Empfehlungen Ziff. 4.4 (Stand 03.07.2024) und §37 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de (Abruf 15.07.2026)
Beratung, keine Kontrolle
Viele Angehörige sorgen sich, der Beratungseinsatz sei eine Kontrolle. Das ist er nicht: Er ist in erster Linie eine Beratung und Hilfestellung – keine Begutachtung Ihrer Person oder Ihres Haushalts. Der Besuch findet im gegenseitigen Einvernehmen statt, die Haltung ist wertfrei, und das Ergebnis ist offen.
Die Beratungsperson hält allerdings – so ist es gesetzlich vorgesehen – eine Einschätzung fest, ob die Pflege sichergestellt ist. Das dient dem Schutz der pflegebedürftigen Person, nicht ihrer Sanktionierung. Nur im seltenen Ausnahmefall einer erkennbaren Gefährdung folgen weitere Schritte.
Ohne Ihre Einwilligung erfährt die Kasse nur: dass die Beratung stattgefunden hat, ggf. dass eine Pflegeberatung nach §7a sinnvoll wäre – und nur bei akuter Gefahr, dass die Pflege nicht sichergestellt ist.
Der Medizinische Dienst (früher MDK) oder Medicproof kommt beim Beratungseinsatz nicht vor. Er wird erst dann von der Pflegekasse eingeschaltet, wenn die Pflegebedürftigkeit gesondert überprüft werden soll – das ist ein eigener Vorgang und nicht Teil des Beratungseinsatzes.
Quelle: GKV-Empfehlungen Ziff. 2, 3.2.1 und 4.2 (Stand 03.07.2024) sowie §37 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de (Abruf 15.07.2026)
Der Beratungseinsatz per Videokonferenz
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Die erste Beratung muss jedoch immer in der eigenen Häuslichkeit erfolgen (§37 Abs. 3 SGB XI).
Für die Videovariante genügt eine mündliche Einwilligung; sie wird dokumentiert und Ihnen unverzüglich übermittelt. eteros informiert Sie vorab über die technischen Voraussetzungen und nutzt einen zertifizierten Videodienst.
Bis wann die Video-Beratung befristet möglich ist und wie oft der Beratungseinsatz je nach Pflegegrad ansteht, lesen Sie auf unserer Seite zu Häufigkeit und Fristen des Beratungseinsatzes.
Quelle: §37 Abs. 3 SGB XI, gesetze-im-internet.de, und GKV-Empfehlungen Ziff. 3.1 (Stand 03.07.2024) (Abruf 15.07.2026)
Der Termin drängt? Wir helfen kurzfristig.
Sie brauchen schnell einen Beratungseinsatz, weil die Frist für den Nachweis näher rückt? Rufen Sie uns an – wir finden innerhalb von 48 Stunden einen Termin für Sie.
Lokale Beratung in Frankfurt
Der Beratungseinsatz nach §37 ist gerade in einer Großstadt wie Frankfurt ein wichtiges Thema: Ende 2023 erhielten in Hessen rund 423.400 Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, und 86,4 Prozent von ihnen – etwa 366.000 Personen – wurden zu Hause versorgt. Genau für diese häusliche Versorgung ist der Beratungseinsatz vorgesehen.
eteros ist als zugelassener Pflegedienst seit 30 Jahren in Frankfurt am Main tätig und führt Beratungseinsätze nach §37 in Frankfurt und der Rhein-Main-Region bei Ihnen zu Hause durch. Wenn Sie einen Termin wünschen, können Sie direkt Ihren Beratungseinsatz in Frankfurt buchen.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Pflege in Hessen im Jahr 2023 (Abruf 15.07.2026)
Beratungseinsatz nach §37 in Frankfurt vereinbaren
Hinterlassen Sie uns Ihre Rufnummer – wir rufen Sie am nächsten Werktag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr an. Kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen zum Ablauf des Beratungseinsatzes
Was wird beim Beratungseinsatz nach §37 besprochen?
Die Pflegefachkraft bespricht mit Ihnen die Pflegesituation aus Ihrer Sicht und der Sicht der pflegebedürftigen Person: wie der Alltag läuft, wo Belastungen bestehen und welche Hilfen genutzt werden. Sie gibt praktische Tipps und weist auf Leistungen hin. Seit Juli 2024 gehört auch der Schutz vor Hitze zum Gespräch (GKV-Empfehlungen Ziff. 4.1).
Ist der Beratungseinsatz eine Kontrolle?
Nein. Der Beratungseinsatz ist in erster Linie eine Beratung und Hilfestellung, keine Begutachtung Ihrer Person oder Ihres Haushalts. Er findet im gegenseitigen Einvernehmen statt, wertfrei und ergebnisoffen. Ohne Ihre Einwilligung erfährt die Kasse nur: dass die Beratung stattgefunden hat, ggf. dass eine Pflegeberatung nach §7a sinnvoll wäre – und nur bei akuter Gefahr, dass die Pflege nicht sichergestellt ist.
Wie lange dauert der Beratungseinsatz?
Gesetzlich ist keine Dauer festgelegt; das Nachweisformular hält nur die Uhrzeit von und bis fest. In der Praxis dauert das Gespräch meist rund 20 bis 45 Minuten – ein Erfahrungswert, keine feste Vorgabe.
Wer bekommt den Nachweis – und was steht drin?
eteros übermittelt das einheitliche Nachweisformular an Ihre Pflegekasse und bestätigt die Durchführung; einen Durchschlag erhalten Sie. Immer übermittelt wird nur, dass der Beratungseinsatz stattgefunden hat. Ob die inhaltlichen Einschätzungen, die Angabe zur Sicherstellung der Pflege und die Empfehlungen mitgehen, entscheiden Sie selbst per Einwilligung – eine Ablehnung bringt Ihnen keine Nachteile. Ohne Einwilligung erfährt die Kasse zusätzlich nur, ob eine Pflegeberatung nach §7a angezeigt ist, und – allein bei akuter Gefahr – dass die Pflege nicht sichergestellt ist.
Kann der Beratungseinsatz per Video stattfinden?
Ja, auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung per zertifizierter Videokonferenz erfolgen; die erste Beratung muss vor Ort in der eigenen Häuslichkeit stattfinden (§37 Abs. 3 SGB XI). Bis wann diese Möglichkeit befristet ist, lesen Sie auf unserer Seite zu Häufigkeit und Fristen.