Ihr Team für den Beratungseinsatz nach §37 SGB XI in Frankfurt
Wer führt Ihren Beratungseinsatz nach §37 durch – und mit welcher Qualifikation und Erfahrung? Diese Seite stellt das eteros-Team als Ganzes vor: ein zugelassener ambulanter Pflegedienst mit examinierten Pflegefachkräften, 30 Jahren Erfahrung und laufender Fortbildung.
Herausgegeben von der Pflegedienst Frankfurt eteros GmbH – zugelassener Pflegedienst (IK 460613808), seit 30 Jahren in Frankfurt am Main.
eteros ist ein zugelassener ambulanter Pflegedienst (IK 460613808) und seit rund 30 Jahren in Frankfurt am Main tätig. Als nach §72 SGB XI zugelassener Pflegedienst gehört eteros zum gesetzlichen Erbringerkreis des Beratungseinsatzes nach §37 (§37 Abs. 3b Nr. 1 SGB XI) und ist berechtigt, ihn durchzuführen.
Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften und erfahrenen Pflegehelferinnen und Pflegehelfern. Die Beratungseinsätze nach §37 führen unsere Pflegefachkräfte durch.
Diese Seite zeigt, welche Qualifikation und Erfahrung unser Team für den Beratungseinsatz nach §37 mitbringt. Wer allgemein wissen möchte, wer den Beratungseinsatz durchführen darf und welche Qualifikation dafür nötig ist, findet die Grundlagen unter Pflegeexperten nach §37 in Frankfurt. Warum wir aus der Praxis beraten, lesen Sie unter Warum eteros?.
Quelle: §37 Abs. 3b und §72 SGB XI, gesetze-im-internet.de (Abruf 17.07.2026)
Seit 30 Jahren in Frankfurt
Drei Jahrzehnte Pflegepraxis in Frankfurt am Main – diese Erfahrung tragen wir in jeden Beratungseinsatz.
Zugelassener Pflegedienst
Zugelassener ambulanter Pflegedienst nach §72 SGB XI (IK 460613808) – berechtigt für den Beratungseinsatz nach §37.
Frankfurt & Rhein-Main
Wir kommen aufsuchend zu Ihnen nach Hause – in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet.
Unser Team – examinierte Pflegefachkräfte mit Praxiserfahrung
Für Ihren Beratungseinsatz nach §37 setzen wir Pflegefachkräfte mit besonderer Beratungskompetenz ein. Das bringt unser Team mit:
Examinierte Pflegefachkräfte
Ihren Beratungseinsatz nach §37 führen bei uns examinierte Pflegefachkräfte durch.
Besondere Beratungskompetenz
Das Gesetz verlangt für den Beratungseinsatz Pflegekräfte mit besonderer Beratungskompetenz (§37 Abs. 4 S. 6 SGB XI). Genau solche Fachkräfte setzen wir ein.
Zugelassener Pflegedienst nach §72 SGB XI
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst gehören wir zum gesetzlichen Erbringerkreis des Beratungseinsatzes (§37 Abs. 3b Nr. 1 SGB XI).
Laufende Fortbildung und Gesetzes-Monitoring
Unser Team bildet sich laufend fort und beobachtet die Gesetzeslage fortlaufend – so beraten wir immer auf dem aktuellen Stand.
30 Jahre Praxis in Frankfurt
Seit rund drei Jahrzehnten pflegen und beraten wir in Frankfurt am Main. Diese Erfahrung fließt in jeden Beratungseinsatz ein.
Unser Qualifikationsmaßstab: was das Gesetz für den Beratungseinsatz verlangt
Wer einen Beratungseinsatz durchführt, muss dafür geeignet sein. Das Gesetz verlangt Pflegekräfte, die spezifisches Wissen zum jeweiligen Krankheits- und Behinderungsbild mitbringen und über besondere Beratungskompetenz verfügen (§37 Abs. 4 S. 6 SGB XI).
Diesen gesetzlichen Maßstab, konkretisiert durch die gesetzlich vorgesehenen Empfehlungen zur Qualitätssicherung (veröffentlicht beim GKV-Spitzenverband), machen wir zu unserem Maßstab. Welche Qualifikation die Beratungsperson allgemein mitbringen muss, erklärt ausführlich unsere Seite Pflegeexperten nach §37 in Frankfurt.
Quelle: §37 Abs. 4 S. 6 SGB XI, gesetze-im-internet.de, und GKV-Spitzenverband, Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Abs. 5 SGB XI, Ziff. 3.2 (Stand 03.07.2024, Abruf 17.07.2026)
Immer auf dem aktuellen Stand – laufende Fortbildung und Gesetzes-Monitoring
Die Regeln zum Beratungseinsatz ändern sich. Ein Beispiel: Zum 1. Januar 2026 sind neue Regelungen zu den Beratungsintervallen in Kraft getreten – wir haben sie sofort in unsere Beratung übernommen. Unser Team bildet sich laufend fort und beobachtet die Gesetzeslage fortlaufend, damit Ihre Beratung dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
Quelle: §37 SGB XI, gesetze-im-internet.de (Abruf 17.07.2026)
Zusammenarbeit mit den Pflegekassen
Als zugelassener Pflegedienst rechnen wir den Beratungseinsatz direkt mit den Pflegekassen ab (Institutionskennzeichen 460613808). Wir dokumentieren jeden Beratungseinsatz und weisen ihn Ihrer Pflegekasse nach – Sie selbst müssen dafür nichts einreichen.
eteros in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet
eteros führt Beratungseinsätze nach §37 in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet durch – aufsuchend bei Ihnen zu Hause. So verbinden wir den gesetzlichen Qualifikationsmaßstab mit der Nähe eines Pflegedienstes aus Ihrer Region.
Wenn Sie einen Termin wünschen, können Sie direkt Ihren Beratungseinsatz in Frankfurt buchen. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Lernen Sie das eteros-Team kennen
Hinterlassen Sie uns Ihre Rufnummer – wir rufen Sie am nächsten Werktag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr an. Kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zum eteros-Team
Welche Qualifikation haben die Pflegekräfte von eteros für den Beratungseinsatz?
Ihren Beratungseinsatz nach §37 führen examinierte Pflegefachkräfte mit besonderer Beratungskompetenz durch. Wir richten uns dabei nach dem gesetzlichen Maßstab (§37 Abs. 4 S. 6 SGB XI) und bilden unser Team laufend fort.
Wie lange gibt es eteros schon?
eteros ist seit rund 30 Jahren als zugelassener ambulanter Pflegedienst in Frankfurt am Main tätig. Diese Erfahrung bringen wir in jeden Beratungseinsatz nach §37 ein.
Ist eteros berechtigt, Beratungseinsätze nach §37 durchzuführen?
Ja. Als nach §72 SGB XI zugelassener Pflegedienst gehört eteros zum gesetzlichen Erbringerkreis des Beratungseinsatzes (§37 Abs. 3b Nr. 1 SGB XI) und darf ihn durchführen.
Bleibt eteros bei Gesetzesänderungen auf dem aktuellen Stand?
Ja. Unser Team bildet sich laufend fort und beobachtet die Gesetzeslage fortlaufend. Neue Regelungen – etwa zu den Beratungsintervallen zum 1. Januar 2026 – übernehmen wir umgehend in unsere Beratung.